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Kompensationsflächenkataster

Rechtsgrundlage

Bundesnaturschutzgesetz

Leistungsbeschreibung

Aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes müssen Eingriffe in Natur und Landschaft wie z. B. durch Baumaßnahmen, soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, möglichst orts- und zeitnah durch ökologische Verbesserungen ausgeglichen werden. Bei Bebauungsplänen wird in der Regel versucht, solche Umweltmaßnahmeflächen innerhalb des Planbereichs zu realisieren. Ist diese Ortsnähe nicht zu erreichen oder von der Sache her nicht zweckmäßig, kommt die Zuordnung von externen Kompensationsflächen in Betracht. Die Bestandsaufnahme und dauerhafte Verwaltung und Pflege solcher Flächen ist Zweck des Kompensationsflächenkatasters. Aber auch die Maßnahmeflächen innerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen müssen auf Dauer vorgehalten und gepflegt werden.



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Ihr Ansprechpartner
Kremer, Christian keyboard_arrow_down
Fachbereich Planen/Umwelt (B4)
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