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Ortsrecht

 

Leistungsbeschreibung

Das Ortsrecht ist das Recht einer Kommunalverwaltung, gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zur Regelung des örtlichen Miteinanders zu erlassen. Es ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung. 

  • Satzungen können aufgrund des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erlassen werden, um eigene Angelegenheiten zu regeln. Daneben können weitere örtliche Satzungen im übertragenen Wirkungskreis aufgrund spezialgesetzlicher Ermächtigungen erlassen werden.
  • Ordnungsbehördliche Verordnungen werden aufgrund des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) von den örtlichen Ordnungsbehörden erlassen. Sie regeln ausschließlich Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Die örtlichen Satzungen und Verordnungen sind vom Rat zu beschließen und öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt des Landkreises Emsland.

Das Ortsrecht der Stadt Papenburg wird zentral vom Fachdienst Steuerung gesammelt und gepflegt.  

Eine Übersicht über das aktuelle Ortsrecht der Stadt Papenburg finden Sie hier

 



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