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Großraum- und Schwertransporte

 

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsordung,Straßenverkehrszulassungsordnung, Richtline für Großraum- und Schwertransporte (RGST 2013)

 

Leistungsbeschreibung

Großraum- und Schwertransporte werden mit Fahrzeugen durchgeführt, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden. Diese Fahrzeuge benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Für den eigentlichen Transport mit diesem Fahrzeug ist eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich. Für die Durchführung von Transporten, bei denen lediglich die Ladung zu einer Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Maße führt, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO notwendig.

 

Die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO bzw. Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO können Sie über das bundeseinheitliche Antragsverfahren VEMAGS (Verkehrsmanagement fürGroßraum- und Schwertransporte) einreichen. Die Nutzung dieses Systems ist für Sie als Antragssteller kostenrei. Sie müssen sich lediglich in VEMAGS registrieren lassen. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie dann per Mail zurück. Ein weiterer Vorteil für Sie ist, dass VEMAGS-Anträge vorrangig bearbeitet werden und dass Sie den Stand des Genehmigungsverfahrens jederzeit abrufen können. Auf der VEMAGS-Startseite erfahren Sie alles Wissenwerte über das neue System. Der Einfachheit halber gelangen Sie über diesen Link direkt zur Online-Registrierung.

 

In Einzelfällen kann dieses auch über das Antragsformular gem. RGST 2013 - sh. Formulare- erfolgen.

 

Alle Anträge sind spätestens 14 Tage vor Transportbeginn beim Fachdienst Ordnung der Stadt Papenburg zu beantragen. Voraussetzung ist, dass sich der Firmensitz oder die Zweigniederlassung im Gebiet der Stadt Papenburg befindet oder die genehmigungspflichtige Fahrt im Gebiet der Stadt Papenburg beginnt.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ist der Fachbereich Straßenverkehr des Landkreises Emsland zuständig, Telefon 05931-440.

Welche Gebühren fallen an?

Der Gebührenrahmen liegt zwischen 35,00 Euro und 270,00 Euro und richtet sich je nach Art und Umfang der beantragten Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsformular gemäß RGST, ggfls. Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung

Formulare

  • Antrag Großraum- und Schwertransporte   



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