Unterschriftsbeglaubigung
Rechtsgrundlage
Verwaltungsverfahrensgesetz,
Allgemeine Gebührenordnung
Leistungsbeschreibung
Unterschriften können beglaubigt werden, wenn diese in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder von diesem anerkannt werden.
Die Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass die unterschriftsgeleistete Person das Schriftstück persönlich unterschrieben hat.
Welche Gebühren fallen an?
6,00 € pro Unterschriftsbeglaubigung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass
Zurück zur Übersicht