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Fäkalschlammbeseitigung

 

Leistungsbeschreibung

Auf Grundstücken, bei denen die Abwasserentsorgung durch dezentrale Hauskläranlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) erfolgt, sind die Anlagen grundsätzlich regelmäßig von Fäkalschlamm zu reinigen. Die Abfuhr wird von der Stadt Papenburg organisiert. Zum 01.01.2003 sind folgende Änderungen eingeführt worden:

  • Im Normalfall bleibt es bei dem bisherigen 2-jährigen Entsorgungsintervall.
  • Abflusslose Gruben werden weiterhin bei Bedarf entschlammt.
  • Neu dazu kommt jetzt für Kleinkläranlagen, die der DIN 4261 entsprechen und für die ein Wartungsvertrag mit einem vom Landkreis Emsland zugelassenen Fachbetrieb vorliegt, die bedarfsgerechte, d.h. vom 2-jährigen Intervall abweichende Entsorgung des Fäkalschlammes. Die Notwendigkeit der Entleerung wird dann auf der Grundlage einer von der Wartungsfirma vorgenommenen Schlammspiegelmessung ermittelt. Der Wartungsvertrag sowie die Wartungsprotokolle sind der Stadt (Fachbereich Tiefbau) zur Einleitung der bedarfsgerechten Entsorgung vorzulegen. Die Entleerung dieser Kleinkläranlagen muss aber dennoch mindestens alle 5 Jahre erfolgen. Von den vorstehend genannten Abfuhrzyklen kann abgewichen werden, wenn sich hierfür die Notwendigkeit aus Einleitungsgenehmigungen oder Wartungsprotokollen ergibt. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die notwendige Entleerungen außerhalb fester Entleerungsintervalle rechtzeitig - mindestens1 Woche vorher - bei der Stadt anzuzeigen. Vor der Abfuhr erfolgt rechtzeitig eine Benachrichtigung der Eigentümer durch das beauftragte Unternehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die konkrete Abfuhr wird eine Fäkalschlammgebühr auf der Basis der entnommenen Fäkalschlammmenge erhoben. Die Veranlagung dieser Abgabe erfolgt durch den Fachdienst Steuern. Fäkalschlamm je m³ abgefahrene Menge: 

  • aus Hauskläranlagen          60,19 € / m³
  • aus abflusslosen Gruben    50,97 € / m³



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