Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten
Rechtsgrundlage
§ 22 e der Nds. Gemeindeordnung
Leistungsbeschreibung
Für Verwaltungsangelegenheiten, die nicht einem städtischen Fachbereich zugeordnet werden können oder für die nicht die Zuständigkeit der Stadt Papenburg gegeben ist, ist eine zentrale Anlaufstelle im Rathaus eingerichtet: die Stabstelle "Bügerservice und Öffentlichkeitsarbeit". Sie erhalten auch Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und beim Formulieren von Eingaben an Behörden.
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