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Regenwasserkanalisation

 

Rechtsgrundlage

Für alle Entwässerungsanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken gilt die DIN 1986 sowie ergänzend hierzu die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Papenburg.

Leistungsbeschreibung

Das überschüssige Regenwasser kann, sofern ein entsprechender Anschluss zur Verfügung steht, in eine Regenwasserkanalisation abgeleitet werden. Von dort wird es zu einem Vorfluter (Graben/Kanal) geführt.

Für alle Entwässerungsanlagen ist eine Genehmigung für die Herstellung eines Anschlusses an die Regenwasserkanalisation im Fachdienst Tiefbau der Stadt Papenburg zu beantragen. Dieser Antrag liegt für Sie im PDF-Format zum Download bereit. Ebenso die dazugehörende Baubeschreibung. Nach Fertigstellung der Anschlüsse ist eine Abnahme der Entwässerungsanlagen erforderlich; eine rechtzeitige Anmeldung ist zu empfehlen. Die Abnahmen erfolgen montags und donnerstags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr.

Was sollte ich noch wissen?

Das abgeleitete Regenwasser darf nicht verunreinigt werden, zum Beispiel durch Waschwasser. Jeder kann damit durch eigenes Verhalten zur Sauberhaltung der Gewässer beitragen.

 



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