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Geburtsbeurkundung

 

Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz

Leistungsbeschreibung

Beim Standesamt Papenburg werden alle Beurkundungen der in Papenburg geborenen Kinder vorgenommen.

Die Eltern erhalten nach der Entbindung den Vordruck "Geburtsanzeige". Hier müssen die persönlichen Daten der Eltern angeben werden. Auf der Rückseite wird der Vor- und Familienname des Kindes festgelegt. Die Erklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.

Was sollte ich noch wissen?

Beim Standesamt Papenburg werden die in Papenburg geborenen Kinder registriert (unabhängig vom Wohnort der Eltern ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig).

Die  für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen einschließlich eventuell notwendiger Übersetzungen müssen immer im Original vorgelegt werden. Sie erhalten sie nach der Beurkundung zurück.

  

Sind die Kindeseltern nicht miteinander verheiratet, kann auch vor der Geburtsbeurkundung bzw. auch schon vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung kostenfrei im Standesamt beurkundet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geburtsanzeige muss spätestens 1 Woche nach der Geburt im Standesamt abgegeben werden. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.

Welche Gebühren fallen an?

3 Bescheinigungen für die Krankenkasse, die Elterngeld- und Kindergeldstelle werden gebührenfrei ausgestellt.

Geburtsurkunden darüber hinaus: 

  • 15,00 € für die erste, 
  •   7,50 € für jede weitere gleichzeitig bestellte Urkunde,
  • für Rentenzwecke gebührenfrei

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die notwendigen Unterlagen müssen einschließlich eventuell notwendiger Übersetzungen immer im Original vorgelegt werden. Sie sind nach Einzelfall verschieden:  verheiratete Eltern:

  • Eheschließung bis 31.12.2008 - beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (Stammbuch), eine Heiratsurkunde ist nicht ausreichend
  • Eheschließung ab 01.01.2009 - Eheurkunde und Geburtsurkunden beider Elternteile

nicht miteinander verheiratete Eltern:

  • Geburtsurkunden beider Elternteile, soweit sie noch nicht verheiratet waren
  • ggfls. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
  • Personalausweis oder Reisepass

geschiedene, verwitwete oder getrennt lebende Elternteile:

  • aktuelle Eheurkunde
  • ggfls. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
  • Personalausweis oder Reisepass  

In anderen Fällen (z. B. ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern) bitten wir Sie, sich vorab telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen.

 



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