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Eheurkunde

 

Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz

Leistungsbeschreibung

Eheurkunden (früher Heiratsurkunde)  werden seitens des Standesamtes Papenburg für standesamtliche Eheschließungen ausgestellt, die in Papenburg oder Aschendorf vollzogen wurden.

Was sollte ich noch wissen?

Die persönlichen Daten der Personenstandsbücher unterliegen dem erhöhten Datenschutz. Gemäß § 61 Personenstandsgesetz können Urkundenerteilungen und Auskünfte nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern (bei eingetragener Lebenspartnerschaft), Vorfahren und Abkömmlingen. Durch andere Personen - auch Geschwister, Tanten, Onkel, Neffen, Nichten - nur dann, wenn sie ein berechtigtes rechtliches Interesse nachweisen können.

Falls Sie nicht zum o. g. Kreis gehören, muss eine schriftliche Vollmacht eingereicht werden, ggf. einen vollstreckbaren Titel, ein Urteil oder Vergleichbares.

Welche Gebühren fallen an?

  • Erstaustellung einer Urkunde 15,00 €,
  • jede weitere 7,50 € bei gleichzeitiger Bestellung,
  • für Rentenzwecke kostenlos.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis des Antragstellers
  • ggf. Vollmacht, Nachweis über das rechtliche Interesse,
  • ggf. Nachweis des Sozialversicherungsträgers
  • ggf. Urteil, Nachweis des Amtsgerichts

WIE KÖNNEN eheurkunden BEANTRAGT WERDEN?



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