file:current:title

Einschulung

 

Leistungsbeschreibung

Der erste Schultag für das Jahr 2017 ist für alle Schulanfänger der 3. August.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2017 das 6. Lebensjahr vollenden.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, sofern sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Der Antrag ist an die zuständige Grundschule zu richten. Die Schulleitung entscheidet, ob dem Antrag der Erziehungsberechtigten stattgegeben werden kann.

Was sollte ich noch wissen?

Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz hat jedes Kind grundsätzlich die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk es seinen Wohnsitz oder "gewöhnlichen Aufenthalt" hat.

Für die Grundschulen sind kleinräumige Schulbezirke innerhalb des Stadtgebietes festgelegt. Alle Straßen sind danach bestimmten Grundschulen zugeordnet.

Auch für die weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Papenburg sind verbindliche Schulbezirke festgelegt. Diese können der Satzung der Stadt Papenburg über die Festlegung von Schulbezirksgrenzen entnommen  werden. 

Der Besuch einer anderen Schule kann gestattet werden, wenn 

  1. der Besuch der zuständigen Schule für die betreffenden Schülerinnen und Schüler oder deren Familien eine unzumutbare Härte darstellen würde oder
  2. der Besuch der anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint.  

Antragsvordrucke für dieses Verfahren sind in den zuständigen Schulen erhältlich.

 



Zurück zur Übersicht
Ihre Ansprechpartner
Brauer, Martina keyboard_arrow_down
Bildung
phone 04961 82-5220
email E-Mail schreiben
Kruse, Roswitha keyboard_arrow_down
Bildung
phone 04961 82-5276
email E-Mail schreiben
Jungeblut, Elisabeth keyboard_arrow_down
Bildung
phone 04961 82-5359
email E-Mail schreiben
Siehe auch