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Arbeitsschutz

 

Rechtsgrundlage

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Unfallverhütungsvorschriften

Leistungsbeschreibung

Jeder Arbeitgeber übernimmt mit dem Arbeitsvertrag Fürsorgepflichten gegenüber seinen Arbeitnehmern und hat gesetzliche Grundpflichten im Arbeitsschutz zu erfüllen, insbesondere 

  • für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu sorgen, 
  • die erforderlichen Mittel bereit zu stellen, 
  • die Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen.

Die Zuständigkeit für den Arbeitsschutz in der Stadtverwaltung liegt beim Bürgermeister (Gesamtverantwortung) und mit Wahrnehmung ihrer Fachaufgaben bei allen Führungskräften. Unterstützt werden sie durch die städtische Fachkraft für Arbeitssicherheit Martin Janßen, den arbeitsmedizinischen Dienst, die Sicherheitsbeauftragten und den Personalrat. Zentral koordiniert wird die Aufgabe vom Fachdienst Personalservice.

Was sollte ich noch wissen?

Die Gewährleistung des Arbeitsschutzes innerhalb des Betriebes Stadt Papenburg ist eine interne Aufgabe und keine direkte Dienstleistung für den Bürger.

Übergeordnet besteht in Deutschland ein duales System des Arbeitsschutzes:

  • den staatlichen Arbeitsschutz vollziehen in Niedersachsen die Gewerbeaufsichtsämter des Landes: sie beraten und überwachen Betriebe und Beschäftigte und schützen Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Umwelteinflüssen; örtlich zuständig für Papenburg ist dabei das Gewerbeaufsichtsamt Emden.
  • daneben setzen die Berufsgenossenschaften im gesamten Bundesgebiet vorwiegend ihr branchenspezifisches Unfallschutzregelwerk um.



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