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Haushalt / Haushaltsplan

Niedersächsische Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung - KomHKVO

Leistungsbeschreibung

Der Haushalt enthält sämtliche voraussichtlichen Aufwendungen und Auszahlung sowie Erträge und Einzahlungen der Stadt Papenburg für ein Kalenderjahr.

Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnishaushalt (Erträge und Aufwendungen) und einen Finanzhaushalt (Einzahlungen und Auszahlungen). Dieser bildet die Grundlage für das Handeln der Stadt Papenburg und wird zusammen mit der Haushaltssatzung jedes Jahr vom Rat beschlossen. 


Was sollte ich noch wissen?

Mit Einführung des neuen Haushaltsrechts in Niedersachsen haben Kommunen das Rechnungswesen auf Grundlage der kommunalen Doppik („Doppelte Buchführung in Konten“ – auch Neues Kommunales Rechnungswesen –NKR- genannt) zu führen.

Dabei wird in der Planung insbesondere der Ressourcenverbrauch berücksichtigt, der über den von ihr verursachten Geldverbrauch eines Haushaltsjahres hinausgeht. Dadurch trägt die kommunale Doppik, die ihren Ursprung in der kaufmännischen Buchführung hat, zur Berücksichtigung der intergenerativen Gerechtigkeit bei. Zudem wird die Transparenz über die kommunale Vermögens- und Finanzlage verbessert und ein höheres Kostenbewusstsein für das Verwaltungshandeln erreicht.

Die Einführung von Produkten soll darüber hinaus die Steuerungsfunktion verbessern. Produktorientierte Ziele und Kennzahlen werden zur Grundlage der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle gemacht. 


 

 



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