Spielplätze
Rechtsgrundlage
Nieders. Spielplatzgesetz, Nieders. Bauordnung, Unfallverhütungsvorschriften
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Papenburg plant und stellt öffentliche Spielplätze zur Verfügung und überwacht den Zustand der Spielgeräte und Anlagen, um ein sicheres Spielen auf den städtischen Spielplätzen zu gewährleisten. Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige Instandsetzung der Spielgeräte und die Pflege der dazugehörigen Grünanlagen. Zuständig ist der Fachdienst Jugend, der sich für die Aufgabenerledigung des Bauhofes der Stadt wie auch externer Firmen bedient. (Die Spielplätze und Spielgeräte an den städtischen Schulen werden im Rahmen ihrer täglichen Aufgaben von den Hausmeistern der städtischen Schulen mit kontrolliert und betreut. Ansprechpartner hier ist der Fachdienst Schule / Familie.)
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