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Abmeldung

 

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG)

Leistungsbeschreibung

Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist nicht mehr erforderlich. Die Anmeldung bei der neuen Meldebehörde kann ohne Abmeldebestätigung erfolgen. Eine Abmeldung ist aber zwingend erforderlich, wenn der Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt oder ein Nebenwohnsitz aufgegeben wird.

Die Abmeldung eines Wohnsitzes kann schriftlich oder persönlich im Bürgerbüro erfolgen. Das Auszugsdatum und die Wegzugsadresse müssen angegeben werden.

Ein Abmeldeformular steht als pdf-Datei zur Verfügung. Aus rechtlichen Gründen ist die Abmeldung im Online-Verfahren zurzeit jedoch noch nicht möglich.

Was sollte ich noch wissen?

Bei einem Wegzug oder Umzug sollten Sie an folgende Punkte denken: 

  1. KfZ-Ummeldung
  2. ARD/ ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ( GEZ)  über den Weg-/Umzug informieren
  3. evtl. Postnachsendeantrag bei der Post AG stellen
  4. evtl. Strom-,Gas- und Wasseranschluss kündigen / neu anmelden
  5. evtl. einen neuen Telefonanschluss beantragen
  6. evtl. Abmeldung der Mülltonnen / neu beantragen
  7. Ab-/Ummeldung des Hundes
  8. zusätzlich folgende Stellen über den Weg-/Umzug informieren
  • Banken / Sparkassen
  • Versicherungen
  • Schulen (falls Sie schulpflichtige Kinder haben)
  • Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
  • Arbeitgeber
  • Familienkasse (bei Kindergeldbezug)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ist innerhalb 1 Woche vorzunehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Abmeldung ist kostenfrei.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis, Reisepass
  • Kinderausweis bzw.Kinderreisepass 



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Ihre Ansprechpartner
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Bürgerdienste Allgemein (Bürgerbüro und Standesamt)
phone 04961 82-5500
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Bürgerdienste Allgemein (Bürgerbüro und Standesamt)
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Pahl, Angela keyboard_arrow_down
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phone 04961 82-5500
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Schade, Kerstin keyboard_arrow_down
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Schaffhausen, Andrea keyboard_arrow_down
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Husmann, Kathrin keyboard_arrow_down
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