Auskunftssperre
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
Leistungsbeschreibung
Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen. Andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z. B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck werden in begründeten Einzelfällen Auskunftssperren eingerichtet.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Auskunftsersuchen und Datenübermittlungen aus dem Melderegister zu widersprechen, und zwar bei
- Auskünften an Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbern im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen,
- Auskünften an Adressbuchverlage,
- Datenübermittlung an eine öffentliche-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, aber Familienangehörige angehören.
- Alters- und Ehejubiläen
Was sollte ich noch wissen?
Die Auskunftssperre muss in schriftlicher Form mit ausführlicher Begründung und entsprechenden Nachweisen beantragt werden. Antragsformulare erhalten Sie im Bürgerbüro
Welche Gebühren fallen an?
keine
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