Familienbuch / Familienbuchabschrift
Rechtsgrundlage
Personenstandsgesetz
Leistungsbeschreibung
Das bis zum 31.12.2008 angelegte Familienbuch beinhaltet Angaben zu den Personalien der Ehegatten, ihrer Eheschließung, ihrer Namensführung und möglichen Auflösungsgründen der Ehe.
Seit dem 01.01.2009 wird das Familienbuch als Heiratseintrag fortgeführt. Abschriften stellt das jeweilige Eheschließungsstandesamt aus.
Welche Gebühren fallen an?
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch: 15,00 €
- jede weitere beglaubigte Abschrift aus dem gleichen Familienbuch: 7,50 €
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