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Verkehrszentralregister

 

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsgesetz

Leistungsbeschreibung

Im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer registriert. Allerdings führt nicht jeder Verstoß zu einem Eintrag in das Verkehrszentralregister. Verwarnungen und Ordnungswidrigkeiten unter 40,00 € bleiben unberücksichtigt.

Was sollte ich noch wissen?

Sie haben die Möglichkeit, sich eine private Punkteauskunft aus dem Verkehrszentralregister zusenden zu lassen. Für die Auskunft ist das Kraftfahrtbundesamt zuständig - ein Antragsformular ist im unteren Bereich beigefügt.

Richten Sie Ihre Anfrage  

  • mit dem ausgefüllten Formular und amtlich beglaubigter Unterschrift oder
  • mit dem ausgefüllten Formular, der nicht beglaubigten Unterschrift und einer vergrößerten Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises / Reisepasses   

schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg. 

Welche Gebühren fallen an?

Die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister ist gebührenfrei.

 



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Dokumente & Formulare
Siehe auch