Verkehrszentralregister
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrsgesetz
Leistungsbeschreibung
Im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer registriert. Allerdings führt nicht jeder Verstoß zu einem Eintrag in das Verkehrszentralregister. Verwarnungen und Ordnungswidrigkeiten unter 40,00 € bleiben unberücksichtigt.
Was sollte ich noch wissen?
Sie haben die Möglichkeit, sich eine private Punkteauskunft aus dem Verkehrszentralregister zusenden zu lassen. Für die Auskunft ist das Kraftfahrtbundesamt zuständig - ein Antragsformular ist im unteren Bereich beigefügt.
Richten Sie Ihre Anfrage
- mit dem ausgefüllten Formular und amtlich beglaubigter Unterschrift oder
- mit dem ausgefüllten Formular, der nicht beglaubigten Unterschrift und einer vergrößerten Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises / Reisepasses
schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.
Welche Gebühren fallen an?
Die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister ist gebührenfrei.
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