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Abwasserabgabe

 

Rechtsgrundlage

Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Stadt Papenburg

Leistungsbeschreibung

Grundstücke, auf denen die Abwasserentsorgung mit Kleinkläranlagen erfolgt, unterliegen der Abwasserabgabepflicht, sofern für diese Kleinkläranlagen bisher noch nicht der  Nachweis erbracht wurde, dass die Anlagen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Der Nachweis ist gegenüber dem Landkreis Emsland, Amt für Wasserwirtschaft in Meppen, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, Tel. 05931-440 (Zentrale) zu erbringen.

Der Abgabepflicht unterliegt dabei die Einleitung des vorgereinigten Abwassers durch Verrieselung in das Grundwasser.  

Was sollte ich noch wissen?

Die Abwasserabgabe ist neben der Fäkalschlammgebühr zu entrichten, die für die Entnahme des Schlammes aus der Grube gezahlt wird.

Welche Gebühren fallen an?

Die Veranlagung richtet sich nach der Anzahl der zum 30.06. des Kalenderjahres mit Hauptwohnung auf dem Grundstück gemeldeten Einwohner. Die Abwasserabgabe beträgt 17,90 € / Jahr je Einwohner am Stichtag 30.06.

 



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