Beglaubigung
Rechtsgrundlage
- Verwaltungsverfahrensgesetz
- Allgemeine Gebührenordnung
Leistungsbeschreibung
Wir können Ihnen Fotokopien oder Abschriften beglaubigen. Mit dieser Beglaubigung wird bescheinigt, dass die Fotokopie oder die Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.
Bitte legen Sie das zu beglaubigende Original und, falls vorhanden, Fotokopien oder Abschriften im Bürgerbüro vor. Kostenpflichtige Fotokopien können im Bürgerbüro angefertigt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Fotokopien und Abschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Fotokopie oder Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist.
Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) dürfen nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.
Welche Gebühren fallen an?
- 0,50 € pro Fotokopie
- 4,00 € pro Beglaubigung
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