file:current:title

EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)

 

Rechtsgrundlage

Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie, EU-DLR)

Leistungsbeschreibung

Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR, RL 2006/123/EG) soll einen Rechtsrahmen schaffen, der die Gründung betrieblicher Niederlassungen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erleichtert und das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg vereinfacht.  Wichtige Ziele der EU-Dienstleistungsrichtlinie sind insbesondere

  • einheitliche Ansprechpartner (EA): sie stehen zukünftig in ganz Europa als zentrale Kontaktstellen für Dienstleister zur Verfügung, wickeln auf Wunsch alle einschlägigen Verfahren und Formalitäten aus einer Hand ab, stehen für Informationen oder Fragen zum Stand des Verfahrens bereit;
  • Bereitstellung von Informationen für Dienstleistungserbringer sowie elektronische Verfahrensabwicklung: seit Anfang 2010 müssen alle zuständigen Stellen und einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister auch elektronisch erreichbar sein, alle Informationen, Verfahren und Formalitäten, zur Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit müssen auch aus der Ferne und elektronisch verfügbar sein (einschl. elektronischer Vorgangsbearbeitung, Formularservice, rechtssicherer elektronischer Post und folgend ePayment).

Die EU-DLR ist als Rahmenrichtlinie am 28.12.2006 in Kraft getreten, die Mitgliedstaaten haben sie bis zum 28.12.2009 in nationales Recht umzusetzen. Dabei spielt die Verwaltungsvereinfachung mittels elektronischer Verfahren eine wesentliche Rolle. In Deutschland liegt die Federführung  dafür auf Bundesebene grundsätzlich beim Bundeswirtschaftsministerium. Für die IT-Umsetzung wurde im Juni 2007 ein prioritäres Deutschland-Online-Vorhaben "Dienstleistungsrichtlinie" eingesetzt, das in einer ersten Phase die Entwicklung einer national geeigneten IT-Architektur mit Vorschlag technischer Standards zum Ziel hatte. In Niedersachsen wird die Umsetzung der EU-DLR vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr koordiniert. Für die IT-Umsetzung ist das Ministerium für Inneres, Sport und Integration (MI) federführend; es führt in einer zweiten Phase die IT-Umsetzung im Bundesland nach einem eGovernment-Masterplan unter Beteiligung der Kommunen und Kammern durch.

Was sollte ich noch wissen?

Die bereits realisierten Online-Dienste sind insbesondere zu erreichen über das Serviceportal www.service.niedersachsen.de:

  • Dienstleisterportal Niedersachsen Sie wollen in Niedersachsen Dienstleistungen anbieten oder ein Unternehmen gründen? Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner und können alle notwendigen Formalitäten und Verfahren im Sinne der europäischen Dienstleistungsrichtlinie online erledigen.
  • Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen Über dieses Landesportal finden Sie Informationen zu rund 500 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung online - ort-/zeitunabhängig und ohne Rücksicht auf Verwaltungsgrenzen (die umfangreichen landeseinheitlichen Infos und Verfahrenshilfen werden im ersten Quartal 2010 mit in das bisher lokale Bürgerservice-Internetangebot der Stadt Papenburg eingebunden und stehen Ihnen dann auch unter www.papenburg.de zur Verfügung).

sowie über das Serviceportal www.bund.de:

  • Behördenfinder Deutschland Hier können Sie bundesweit nach Informationen und Leistungen der öffentlichen Verwaltung suchen.
  • Dienstleisterportal BMWi Hier finden Sie die Serviceangebote des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zu Einheitlichen Ansprechpartnern, Dienstleistungswirtschaft und Europäischer Dienstleistungsrichtlinie.



Zurück zur Übersicht