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Untersuchungsberechtigungsschein

 

Rechtsgrundlage

Jugendarbeitsschutzgesetz

Leistungsbeschreibung

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich ärztlich untersuchen lassen.

Die Kosten für diese Untersuchung werden nicht von den Krankenkassen getragen, sondern durch den untersuchenden Arzt beim Versorgungsamt eingereicht. Hierfür benötigt der Arzt einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein.

Was sollte ich noch wissen?

Es sind mehrere Untersuchungen möglich: 

  • Erstuntersuchungen - vor Eintritt ins Berufsleben
  • Erste Nachuntersuchung - vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres.  

Weitere Untersuchungen können vom Arzt angeordnet werden, für die Sie ebenfalls einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten können.

Der Untersuchungsberechtigungsschein ist besonders sorgfältig aufzubewahren.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis bzw. Kinderreisepass / Kinderausweis

 



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