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Schwerbehindertenausweis

 

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB IX )

Leistungsbeschreibung

Für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises (Erstantrag und Folgeantrag) ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Landessozialamt - (früher Versorgungsamt) in 49082 Osnabrück, Iburger Str. 30, Telefon 0541-58450, zuständig.  Entsprechende Anträge erhalten Sie nur noch dort oder über die Internetseite www.LSonline.niedersachsen.de.

Bei einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, Blindheit oder bei beidseitiger Amelie oder Phokomelie haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, über das Ordnungsamt der Stadt Papenburg einen Parkausweis für Schwerbehindertenparkplätze zu beantragen.

Was sollte ich noch wissen?

Das Landessozialamt bietet in regelmäßigen Abständen Auskunfts- und Beratungsgespräche im Gebäude des Finanzamtes in Aschendorf, Emdener Straße 15, an. Sie haben dann die Möglichkeit sich mit den Fachleuten des Landessozialamt in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts zu unterhalten. 

Eine Terminübersicht erhalten Sie hier.

 



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Siehe auch