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Reisepass (ePass)

 

Rechtsgrundlage

Passgesetz

Leistungsbeschreibung

ePass ist die Abkürzung für "elektronischer Reisepass", also für einen Reisepass mit Chip. Der ePass wurde im November 2005 eingeführt.

Alle seit dem 01. November 2005 von der Bundesdruckerei hergestellten Reisepässe enthalten biometrische Merkmale bezüglich des Gesichtsfeldes. Seit dem 01. November 2007 werden darüber hinaus auch Fingerabdrücke erfasst.

Die bis einschließlich 31. Oktober 2007 ausgestellten maschinenlesbaren Reisepässe ohne Biometrie gelten weiter bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer.

Eine Verlängerung ist nicht möglich. 

Was sollte ich noch wissen?

Für die Beantragung eines Reisepasses muss die deutsche Staatsangehörigkeit vorliegen.

Mit dem Besitz des Reisepasses kommen Sie der gesetzlichen Ausweispflicht nach.

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland. Das Auswärtige Amt in Berlin informiert auf seinen Internet-Seiten ebenfalls in unverbindlicher Form über Einreisebestimmungen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4-5 Wochen.

Wenn Sie kurzfristig verreisen müssen, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass oder gegen Mehrkosten ein Express-ePass (Herstellungsdauer 4 Werktage) ausgestellt werden. 

Welche Gebühren fallen an?

 

  • Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 €; bei einem bei einem 48-seitigen Pass € 81,00.
  • Reisepass für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind: 37,50 €;  bei einem 48-seitigen Pass 59,50 €.
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 €.

Die Mehrkosten für das Expressverfahren betragen 32,00 Euro.

Die Gebühren sind direkt bei Antragsstellung fällig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • alter Reisepass oder Personalausweis bzw. Kinderpass
  • Geburtsurkunde, sofern bislang durch die Stadt Papenburg kein Ausweisdokument ausgestellt worden ist 
  • der Antrag muss persönlich erfolgen
  • aktuelles Lichtbild (sog. biometrisches Foto, Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung)  - Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein.
  • für die Beantragung bei Minderjährigen: Mit Anwesenheit eines Erziehungs-/Sorgeberechtigten
  • bei Bestehen einer Vormundschaft wird der Betreuerausweis benötigt, dieser wird vom Amtsgericht ausgestellt.



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