file:current:title

Unterhaltsansprüche u. Unterhaltsdurchsetzung

 

Leistungsbeschreibung

Im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII ist auch die Prüfung, Überleitung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen von Leistungsberechtigten von Bedeutung.

Um dem Grundsatz des Nachranges der Hilfe gerecht zu werden, sind sowohl die Träger der Leistungen nach dem SGB II als auch die Sozialhilfeträger verpflichtet, die Kraft Gesetzes übergegangenen Unterhaltsansprüche im Rahmen des § 33 SGB II und § 94 SGB XII umgehend zu sichern und durchzusetzen.

Der Unterhaltspflicht sind jedoch auch durch das SGB II und SGB XII Grenzen gesetzt. Es kommt darauf an, wie hoch das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist. Bei Berechnung des Unterhaltsbetrages stellen die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Oldenburg eine entscheidende Grundlage und Arbeitshilfe dar.

Weitere Regelungen über die Unterhaltspflicht finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Auch der Landkreis Emsland hilft Ihnen in unterhaltsrechtlichen Fragen weiter. Wünschen Sie nähere Informationen zum Unterhaltsvorschuss oder zu den Aufgaben des gesetzlichen Beistandes, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den Fachbereich Jugend des Landkreises Emsland.

Was sollte ich noch wissen?

Jeder Ratsuchende oder Antragsteller wird vom zuständigen Mitarbeiter des Fachdienstes Arbeit / Soziales für den Bereich Unterhalt umfassend und kompetent beraten. Um lange Wartezeiten zu vermeiden und um einen optimalen Arbeitsablauf zu gewährleisten, ist es ratsam, einen Termin zu vereinbaren. Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns an.

 



Zurück zur Übersicht
Ihr Ansprechpartner
Geering, Frau keyboard_arrow_down
Fachdienst Arbeit/Soziales
phone 04961 82-5102
email E-Mail schreiben
Dokumente & Formulare