Spendenbescheinigungen
Leistungsbeschreibung
Sofern der Stadt Papenburg Spenden für gemeinnützige Zwecke zugeleitet werden, kann dem Spender eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt werden.
Seit der letzten Änderung des Spendenrechtes zum 01.01.2000 sind Vereine etc. in der Regel selbst berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Hier erübrigt sich in sofern das früher notwendige Spendendurchlaufverfahren über die Stadt Papenburg.
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