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Abfallbeseitigung

 

Rechtsgrundlage

  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
  • Niedersächsisches Abfallgesetz
  • Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Emsland

Leistungsbeschreibung

Für die Durchführung des Abfallrechts ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland in Meppen zuständig. Die Gebührenabrechnung erfolgt ab dem 01.01.2012 erstmalig durch den Landkreis Emsland. Das Abfallrecht bestimmt, dass Abfälle zu trennen und getrennt zu entsorgen sind. Für die Trennung stehen Restmüll-, Bio- und Wertstofftonnen und für den "grünen Punkt", die "blaue Tonne" für Papier und Altglascontainer zur Verfügung. Abfallbehälter (Rest-, Bio- und Wertstofftonne) werden durch einen kostenlosen Hol- und Bringservice ausgegeben und zurückgenommen. Tonnen, die abgeholt werden sollen, sind vorher zu reinigen. Den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland erreichen Sie unter der Telefonnummer 05931 599699 oder unter der eMail info@awb-emsland.de.

Abfallsäcke als Ergänzung zu den Restmülltonnen erhalten Sie gegen ein Entgelt von 7,50 € je Sack im Bürgerbüro der Stadt Papenburg und in der Nebenstelle Aschendorf, Bokeler Str. 26. Für Restmüll, Bioabfälle und die Wertstofftonne gelten festgelegte Abfuhrtermine nach dem Abfuhrkalender (Abfuhrplan) des Landkreises Emsland. Diesen erhalten Sie über die Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes (www.awb-emsland.de) oder im Bürgerbüro der Stadt Papenburg. Für die Entsorgung von Glas, Papier, Pappe, Holz, Grünabfällen, Bauschutt, Erdaushub, Sperrmüll und Sonderabfällen stehen besondere Einrichtungen zur Verfügung. Hierzu gehören:

  • die Mülldeponie Dörpen 
  • die Wertstoffhöfe
  • die mobile Schadstoffsammlung 
  • die Sperrgutabfuhr
  • die blaue Tonne (für Papier und Pappe)

Einzelheiten über Abfuhrzeiten, Öffnungszeiten, Sonderaktionen und Gebührenregelungen können über den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (Tel. 05931 599 699) erfragt werden.



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