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Neue Radverkehrsregeln im gesamten Stadtgebiet

Weisen auf die neuen Regelungen zum Radverkehr im Stadtgebiet hin (von links): Thomas Witolla (ADFC), Matthias Heyen (Stadt Papenburg) und Klaus Hackmann (Polizei Emsland).

Bei diesen Zeichen gilt die Benutzungspflicht für Radfahrer.

Diese Schilder werden den Verkehrsteilnehmern in Zukunft häufiger begegnen. Bei dieser Beschilderung können sie wählen, ob sie auf dem Gehweg oder auf der Straße fahren möchten.

Bei dieser Beschilderung können sie wählen, ob sie auf dem Gehweg oder auf der Straße fahren möchten.

„Die Stadt Papenburg setzt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) zur Benutzungspflicht der Radwege in vielen Bereichen nun auch im gesamten Stadtgebiet um. Es wird für viele Autofahrer und Radler zu starken Veränderungen kommen“, sagt Papenburgs Ordnungsamtsleiter Matthias Heyen. Grund ist die neue Beschilderung vieler Radwege, die bisher einen Benutzungszwang für Radfahrer vorgesehen haben.

Der städtische Bauhof und die Straßenmeistereien beginnen in dieser Woche mit der Installation der neuen Schilder. „An insgesamt 25 Radwegen im Stadtgebiet wird die Benutzungspflicht für Radfahrer aufgehoben. Die Radler können sich künftig aussuchen, ob sie auf der Straße oder dem Fußweg fahren“, erklärt Heyen. Das bedeutet, dass in Zukunft nicht mehr so oft das Verkehrszeichen „Kombinierter Geh- und Radweg“ zu finden sein wird, sondern die Zeichen „Gehweg und Radfahrer frei“, erklärt Heyen weiter. „Wir müssen diese Änderungen nach dem BVerwG-Urteil nun umsetzen. In vielen anderen Kommunen in ganz Deutschland ist das auch schon geschehen.“

„Wir möchten besonders auf die neue Verkehrssituation hinweisen“, ergänzt dazu Klaus Hackmann von der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim. Hackmann ist dort für den Bereich Verkehr zuständig und hat die Umstellung der Radverkehrsbeschilderung auch schon in anderen emsländischen Kommunen begleitet. „Gerade für die Autofahrer ist die neue Beschilderung eine Umstellung. Sie müssen nun damit rechnen, dass ihnen auf der Fahrbahn deutlich mehr Radfahrer begegnen also vorher“, erklärt Hackmann. „Gerade die Benutzung der linksseitigen Radwege entlang der Straßen und insbesondere im Bereich von Kreuzungen ist gefahrenträchtig und führt zu Unfällen und Unfallhäufungsstellen - auch in Papenburg. Daher sollten Radfahrer am besten auf der Fahrbahn fahren, wo keine Radwegnutzung durch ein rundes Gebotszeichen (Zeichen 237, 240, 241) vorgegeben ist oder aber den rechtsseitigen Radweg nutzen“, so Klaus Hackmann weiter. „Wichtig ist eine besondere Rücksichtnahme auf Fußgänger auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch einen Zusatzschild 'Radverkehr frei' die Nutzung auf für den Radverkehr zulässt. Hier ist langsames Fahren angesagt, da diese Bereiche vorrangig für Fußgänger vorgesehen sind.“

„Der ADFC begrüßt diese Regelung, weil er der neuen Stellung des Fahrrades im Verkehr Ausdruck verleiht. Mit der neuen Beschilderung können die Radfahrer nun an deutlich mehr Stellen auch im Straßenraum fahren“, sagt Thomas Witolla vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) Papenburg. „Das ist eine Aufwertung des Radverkehrs insgesamt und hilft dabei, das Radfahren attraktiver und sicherer zu machen.“ Allerdings seien auch die Radfahrer nun besonders gefordert. „Die neue Situation erfordert von allen Teilnehmern im Straßenverkehr mehr Beachtung – auch von den Radfahrern. Sie dürfen nun zwar in deutlich mehr Bereichen auf der Straße fahren, müssen sich aber auch bewusst sein, dass dies für alle Verkehrsteilnehmer die Autofahrer noch neu ist“, so Witolla weiter. Er ist sich aber sicher, dass diese Umgewöhnung keine großen Schwierigkeiten mit sich bringen wird und am Ende alle durch die neue Verkehrsführung gewinnen werden. Hierzu gibt es auch ein Informationsblatt des ADFC.