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Wahlen Europaparlament und Landrat/Landrätin

Am Sonntag, 26.05.2019, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Am gleichen Tag findet die Direktwahl der Landrätin /des Landrates des Landkreises Emsland statt. Sollte dabei keine Kandidatin oder kein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 16.06.2019 eine Stichwahl statt.

Die Wahllokale öffnen am Wahltag von 8 Uhr bis 18 Uhr.

 

Wer darf wählen?

Das Recht, sich durch seine Stimmabgabe an einer Wahl zu beteiligen zu können, wird auch aktives Wahlrecht genannt.

Europawahl:

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten
    a) in der Bundesrepublik Deutschland oder 
    b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
    eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind zudem alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten
    a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
    b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
    eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Weitere Wahlberechtigungen ergeben sich aus dem Europawahlgesetz. Ausführliche Informationen zur Wahlberechtigung sowie weitere Informationen zur Europawahl finden Sie auf der Internetpräsenz des Bundeswahlleiters und der Landeswahlleiterin:

https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019.html
https://www.landeswahlleiter.niedersachsen.de/startseite/

Landratswahl:

Wahlberechtigt für die Direktwahl der Landrätin / des Landrats  sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und

  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren Wohnsitz haben
  • nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

Weitere Informationen zur Direktwahl finden Sie auf der Internetpräsenz des Landkreises Emsland: 
https://www.emsland.de/das-emsland/politik/wahlen/wahlen.html

Die Eintragung im Wählerverzeichnis ist eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl. 

Wählerverzeichnis

Alle Wahlberechtigten werden in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Die Eintragung in ein Wählerverzeichnis erfolgt von Amts wegen oder unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag. Wer nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann grundsätzlich nicht an der Wahl teilnehmen. Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 6. Mai bis 10. Mai 2019 im Rathaus der Stadt Papenburg eingesehen werden.

Weitere Informationen zum Wählerverzeichnis finden Sie hier.

 

Wahlbenachrichtigungen

Im Vorfeld einer Wahl erhalten alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigungskarte. Auf dieser Karte sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person wählen kann. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden durch die Post spätestens bis zum 04.05.2019 zugestellt.

 

Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, in Ihrem Wahllokal zu wählen, können Sie einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Das Briefwahlbüro wird ab dem 6. Mai 2019 im Rathausanbau neben der B70 eingerichtet. 

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können persönlich, schriftlich oder elektronisch im Briefwahlbüro der Stadt Papenburg beantragt werden. Für die elektronische Beantragung wird ein Online-Wahlscheinverfahren eingeführt. Der Antrag zur Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte kann auch zur Antragstellung benutzt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Wichtig ist es zu wissen, dass das Risiko für den Versand der Briefwahlunterlagen die Briefwählerin beziehungsweise der Briefwähler allein trägt. Verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Ihr Ansprechpartner
Heyen, Matthias
Bürgerdienste (Geschäftsbereich 4)
home Zimmer: abweichende Besuchsadresse: Friederikenstr. 11, Papenburg
phone 04961 82-5305
email E-Mail schreiben