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Landtagswahl 2022

Am 9. Oktober 2022 wird der 19. Niedersächsische Landtag gewählt. Dieser Termin wurde von der Niedersächsischen Landesregierung am 06.10.2021 bestimmt. Die Wahllokale öffnen an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr. 

Die Legislaturperiode des niedersächsischen Landtags beträgt fünf Jahre. Der Landtag besteht aus mindestens 135 Abgeordneten. Hiervon werden 87 Abgeordnete in den Wahlkreisen in direkter Wahl gewählt. Die übrigen Abgeordnetensitze werden den Parteien auf Landeswahlvorschlägen zugewiesen. Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Landeswahlgesetztes und der Niedersächsischen Landeswahlordnung.

Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Kreiswahlvorschlages, eine Zweitstimme für die Wahl eines Landeswahlvorschlages.

 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • seit drei Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat.

Bei der Berechnung der Dreimonatsfrist nach Satz 1 Nr. 2 ist der Tag der Wohnsitz- oder Aufenthaltsnahme in die Frist einzubeziehen. Der Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist der Ort der Wohnung im Sinne des Melderechts. Hat eine Person im Bundesgebiet mehrere Wohnungen, so ist ihr Wohnsitz der Ort der Hauptwohnung. Weist sie jedoch nach, dass sich der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen am Ort einer Nebenwohnung befindet, so ist dieser ihr Wohnsitz. Bei Personen ohne Wohnung gilt der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts als Wohnsitz.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

 

Briefwahl

Hier können Sie online die Ihren Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen beantragen -> https://www.wahlschein.de/3454041

 

Wahllokale

Verzeichnis der Wahllokale

 

Links

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den folgenden Internetseiten:

Ihr Ansprechpartner
Freericks, Alexander
Fachdienst Ordnung
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phone 04961 82-5316
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