Planungsbeteiligung
Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) sowie bei Satzungen nach § 34 und § 35 ist im Baugesetzbuch (BauGB) auch die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Hierzu werden im Rathaus der Stadt Papenburg Pläne im Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einsicht bereitgehalten. Den genauen Zeitraum und Ort der Öffentlichkeitsbeteiligung können Sie der amtlichen Bekanntmachung für das jeweilige Planverfahren entnehmen.
Zusätzlich können die Unterlagen auch an dieser Stelle auf der Homepage der Stadt Papenburg eingesehen werden. Hier werden die derzeit im Beteiligungsverfahren befindlichen Bauleitpläne und Satzungen nach § 34 und § 35 einschließlich der dazugehörigen Unterlagen (z.B. Planzeichnungen mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Gutachten usw.) dargestellt. Stellungnahmen zu den aktuellen Planverfahren können auch direkt online abgegeben werden.