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Städtebauförderung

Papenburg Stadtmitte

Die Stadt Papenburg wurde mit dem Fördergebiet "Papenburg Stadtmitte" 2021 in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" aufgenommen. Die Stadtsanierung soll bis 2035 durchgeführt werden und dient dem Ziel, die Innenstadt zu stärken und sie zu einem attraktiven und identitätsstiftenden Standort für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu machen.

 

Aktuelle Projekte / Maßnahmen in Umsetzung

 

Projekte / Maßnahmen

Gegenstand der Stadtsanierung sind alle Maßnahmen, die im Rahmen der sogenannten Kosten- und Finanzierungsübersicht vom Fördergeber vorläufig genehmigt wurden.

Folgende Maßnahmen sind aktuell bis 2035 geplant:

- Maßnahmenübersicht - Tabelle (Kosten- und Finanzierungsübersicht, Stand 24.01.2021)
- Maßnahmenübersicht - Plan 

 

Sanierungssatzung

Die Sanierungssatzung ist am 14.01.2022 in Kraft getreten und legt u.a. das Sanierungsgebiet fest. Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes wurde am 17.02.2022 vom Amt für regionale Landesentwicklung genehmigt.

- Sanierungssatzung inkl. Abgrenzung des Sanierungsgebietes
 

Informationen für Eigentümer*innen

Am 06.10.2022 hat eine Auftakt-Informationsveranstaltung im Forum Alte Werft zu den Fördermöglichkeiten als auch Rechten und Pflichten für Eigentümer*innen stattgefunden.

- Präsentation der BauBeCon

Sie möchten als Eigentümer*in über Veranstaltungen und Projekte gerne digital informiert werden? Dann benachrichtigen Sie uns per E-Mail unter Angabe Ihres Eigentums und Ihrer Kontaktdaten.

 

Fördermöglichkeiten für Eigentümer*innen

Die Modernisierungsrichtlinie gibt privaten Eigentümer*innen einen Überblick über die Voraussetzungen für eine Förderung, förderfähige Maßnahmen und förderfähige Kosten. Im privaten Beratungsgespräch mit der BauBeCon können sich Eigentümer*innen auf dieser Grundlage zielgerichtet und individualisiert zu möglichen Förderungen beraten lassen.

- Modernisierungsrichtlinie

Gemäß Ziffer 4.4 der Modernisierungsrichtlinie ist die Pauschalförderung an die Baupreisindexsteigerung gebunden. Die NBank informiert hier unter Downloads über die aktuellen Höchstgrenzen der Pauschale.

 

Weitere Fördermöglichkeiten - Verfügungsfonds 

Im Rahmen der Städtebaufördermaßnahme „Papenburg Stadtmitte“ sollen gemäß 5.3.1. Absatz 5 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderrichtlinie – R-StBauF) öffentlichkeitswirksame Maßnahmen im Rahmen eines Verfügungsfonds finanziell gefördert werden. Der Verfügungsfonds ist mit einem Fördervolumen von insgesamt 30.000 € ausgestattet und ermöglicht bei einem Zuschuss von 50% somit Gesamtinvestitionen von bis zu 60.000 € im Fördergebiet.

Vergaberichtlinie Verfügungsfonds

 

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

Das ISEK (2020) beinhaltet u.a. die Analyse der städtebaulichen Missstände und die Ziele für die Weiterentwicklung der Stadtmitte. Es bildet damit die Basis, aus der die Projekte für die Stadtsanierung entwickelt und beurteilt werden.

- Entwicklungskonzept
- Anlagenband
- Pläne und Karten
 

Sanierungsrechtliche Genehmigungen

Im Rahmen der Stadtsanierung sind gem. Sanierungssatzung verschiedene Vorhaben genehmigungspflichtig. Ein Antrag auf Genehmigung ist an den Fachbereich Planen/Umwelt zu richten. Sofern auch ein Bauantragsverfahren durchgeführt wird, soll der Antrag in dem Zuge miteingereicht werden (siehe Bauantrag online).

Genehmigungspflichtige Vorhaben sind:

- Grundstücksverkauf, - teilung, Bestellung von Erbbaurechten

- Eintragung einer Baulast, Hypothekenaufnahme

- Baugenehmigungspflichtige Vorhaben

- Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen an Gebäuden: z.B. Fassade, Werbeanlagen

- Errichtung oder Abbruch eines Gebäudes

- Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen auf bestimmte Zeit, für die Dauer von mehr als einem Jahr

- Nutzungsänderungen von Gebäuden, z.B. Umwandlung einer Wohnung in ein Büro

- die Teilung eines Grundstücks

Formular: Antrag auf Genehmigung gem. § 144 BauGB

Genehmigungspflichtig ist ebenfalls eine Gebäudemodernisierung.

Formular: Antrag auf Genehmigung von Modernisierungsmaßnahmen gem. § 144 BauGB

Aschendorf Zentrum

Die Entwicklung in Aschendorf zeigt, dass die städtebaulichen Siedlungsentwicklungen der vergangenen Jahre Früchte tragen und in einem bedarfsgerechten Umfang maßvoll weiterentwickelt werden sollten. Da die Attraktivität einer Stadt zur Bindung an den Wohnstandort beiträgt, wurde in Aschendorf bezogen auf die Innenstadt ein Konzept erstellt, dass sich mit den Leerständen und dem zunehmenden Funktionsverlust auseinandersetzt. Mit diesem Konzept wurde die Verwaltung in das Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (neu Lebendige Zentren) aufgenommen. Zum Nachlesen findet sich hier das Entwicklungskonzept ISEK mit der Fortschreibung und die Sanierungssatzung als PDF-Download.

Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme „Aschendorf Zentrum“ wurde die Einrichtung eines Verfügungsfonds beschlossen. Dadurch sollen Maßnahmen begleitet und verstärkt werden, die sowohl zur Standortaufwertung sowie zur Stärkung des Stadtteilzentrums beitragen. Zudem soll eine Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzmittel erzielt werden.

Weiterhin ist durch eine beschlossene Modernisierungsrichtlinie die Förderung von privaten Maßnahmen der Instandsetzung und der Modernisierung von Ortsbild prägenden Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung) sowie auf Grundstücke mit fehl- oder mindergenutzten Gebäuden, i.d.R. gewerblichen Leerstand, möglich. Gemäß Ziffer 4.4 der Modernisierungsrichtlinie ist die Pauschalförderung an die Baupreisindexsteigerung gebunden. Die NBank informiert hier unter Downloads über die aktuellen Höchstgrenzen der Pauschale.

Ansprechpartner für weitergehende Fragen ist die BauBeCon Sanierungsträger GmbH, Sanierungsbeauftragter der Stadt Papenburg, Büro Osnabrück, Herr Bernd Caffier, (Telefon: 0541/ 93933211 – E-Mail: bcaffier(at)baubeconstadtsanierung.de) oder Herr Christopher Prien (Telefon 0541/ 93933217 - E-Mail cprien(at)baubeconstadtsanierung.de).

Aschendorf, Rhede, Lehe und Herbrum

Gemeinsam haben sich Aschendorf, Herbrum (Stadt Papenburg), Rhede (Ems) und Lehe (Samtgemeinde Dörpen) unter dem Motto "Gemeinsam aktiv für die Zukunft!" auf den Weg gemacht, um die Herausforderungen des demografischen Wandels gemeinsam anzugehen. Dabei sind Herausforderungen bei den Themen "Medizinische Versorgung/Pflege", "Nahversorgung/Leerstand", "Jugend/Familie" und "Siedlungsentwicklung" beleuchtet und erste Lösungsansätze erarbeitet worden. Daraus konnten konkrete Maßnahmen und Projekte abgeleitet werden, für die bereits Fördergelder beantragt wurden und auch zukünftig noch beantragt werden sollen. Hier gibt es das gesamte Konzept "Gemeinsam aktiv für die Zukunft" mit der entsprechenden Fortschreibung als PDF-Download.

Ihr Ansprechpartner
Strentzsch, Christian
Stadtentwicklung (Geschäftsbereich 5)
phone 04961 82-5256
email E-Mail schreiben
Wettbewerb Stadteingang Süd

Weitergehende Informationen und Ergebnisse finden Sie hier.

Sprechzeiten Sanierungsbüro

        Termine können direkt mit

     Herrn Prien von der BauBeCon

     vereinbart werden - telefonisch

       unter 0541-93933217 oder

               per E-Mail unter

 CPrien@baubeconstadtsanierung.de