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Alle Infos zur Papenburg Card:

Anspruchsberechtigung:

I. Familien mit zwei und mehr kindergeldberechtigten Kindern, Vergünstigungen A:
Kinder ab 18 Jahren werden hierbei auf Antrag berücksichtigt, solange ein Kindergeldanspruch besteht. Die „Papenburg Card“ ist grundsätzlich 1 Jahr  gültig, sofern die Voraussetzungen, die zum Erlangen der Card berechtigen, vorliegen. Mit Aufgabe des ersten Wohnsitzes in Papenburg wird mit dem Tage der Abmeldung die „Papenburg Card“ ungültig.

 

II. Familien mit einem Kind unter bestimmten Voraussetzungen, Vergünstigungen A:
- Familien, in denen ein Elternteil die alleinige Erziehung ausübt
- Familien mit einem behinderten Kind
  (Nachweis Schwerbehindertenausweis und Erstwohnsitz in Papenburg)
- Familien, in denen mindestens ein Elternteil schwerbehindert ist
  (Nachweis  Schwerbehindertenausweis)

 

III. Empfänger folgender Leistungen auch als Einzelpersonen, Vergünstigungen A + B:
- Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeldempfänger
- Empfänger von Kinderzuschlag

 

IV. Jede Einzelperson oder Familie, die unter der Einkommensgrenze von 12.500 € pro Erwachsenen jährlich zuzüglich 5.000 € je Kind liegt, Vergünstigungen A + B:
Die Anspruchsberechtigung ist durch Vorlage des Steuerbescheides  oder sonstigem Nachweis zu belegen.

 

 

Berechnung der Einkommensgrenzen: 

12.500 € pro Erwachsenen jährlich zuzügl. 5.000 € je Kind (sh. Tabelle)

Einkommen: Summe der positiven Einkünfte laut Steuerbescheid grundsätzlich des letzten Jahres, ansonsten des zuletzt verfügbaren Bescheides. Bei aktuellen Einkommensänderungen durch sonstigen Nachweis. Auch hier Berechnung wie im Einkommenssteuerbescheid (Bruttoarbeitslohn abzüglich Werbungskosten, sofern nicht nachweisbar von zur Zeit 1.000,00 € Pauschale).

Bei nichtverheirateten Eltern gilt das Einkommen beider Elternteile, ebenso wie bei Stiefeltern. Einkünfte kindergeldberechtigter Kinder zählen ebenso wie Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, BaföG, nicht zum Einkommen. Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, ALG I, Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder ähnliches zählen zum Einkommen.

  

Alleinstehende/Kinderzahl

Einkommen/€

Paar/Kinderzahl

Einkommen/€

0

12.500

0

25.000

1

17.500

1

30.000

2

22.500

2

35.000

3

27.500

3

40.000

4

32.500

4

45.000

5

37.500

5

50.000

6

42.500

6

55.000

7

47.500

7

60.000

 

Vergünstigungen:

Vergünstigungen A:

Vergünstigungen für alle Papenburg Card-Inhaber und berechtigte Familienangehörige (ohne Einkommensgrenze): 

  • Für das Papenburger Hallen- und Freibad erhalten PapenburgCard-Inhaber pro berechtigtes Familienmitglied eine Ermäßigung von 50 % auf eine 10er Karte (Gutscheine)
  • Die Stadt Papenburg übernimmt die Kosten für Kinderreisepässe, Erstbeurkundungen und Urkunden bis zum 18. Lebensjahr
  • Für die Papenburger Stadtbuslinie erhalten PapenburgCard-Inhaber pro berechtigtes Familienmitglied eine 9er Karte (Gutscheine)
  • Die Büchereiausweise werden für PapenburgCard-Inhaber pro Person beim Erwerb einmal jährlich um 50 % ermäßigt
  • Für die Ausstellungen auf Gut Altenkamp erhalten PapenburgCard-Inhaber 50 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis und auf öffentliche Führungen
  • Für PapenburgCard-Inhaber werden die Eintrittspreise der Von-Velen-Anlage zu 100 % übernommen, die Kosten für Bootsfahrten werden um 50 % ermäßigt
  • Kinder erhalten zu den Angeboten der Kreativwerkstatt der Historisch-Ökologischen-Bildungsstätte (HÖB) freien Zugang; Erwachsene erhalten eine 50 % Ermäßigung. Für Familienseminare erhalten PapenburgCard-Inhaber eine 10 % Ermäßigung.

 

Vergünstigungen B:

Vergünstigungen für Papenburg Card-Inhaber und berechtigte Familienangehörige mit Einkommensgrenzen, dass heißt nicht für alle:

  • Bei Konzert- und Theaterveranstaltungen von Papenburg Kultur wird eine Ermäßigung von 50 % auf den Eintrittspreis gewährt
  • Auf Kursgebühren der VHS wird eine Ermäßigung von 50 % für Erwachsene und 75 % für Kinder gewährt (Maximale Förderung pro Jahr: 300 Euro/Person)
  • Auf Kursgebühren der Kunstschule Zinnober wird eine Ermäßigung von 50 % für Erwachsene und 75 % für Kinder gewährt (Maximale Förderung pro Jahr: 150 Euro/Person)
  • Auf Kursgebühren der Musikschule Emsland e.V. wird eine Ermäßigung von 50 % für Erwachsene und 75 % für Kinder gewährt (Maximale Förderung pro Jahr: 150 Euro/Person)
  • Die Stadt Papenburg gewährt eine Ermäßigung von 50 % auf Teilnehmergebühren für die städtische Kinderferienbetreuung in den Sommerferien im JUZ und für die Spielstadt „Pap(p)stadt“ in den Herbstferien

 

Gültigkeit der PapenburgCard:

1 Jahr ab Ausstellung (maßgeblich ist, wann die PapenburgCard ausgestellt wird und nicht das Antragsdatum)

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