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Kindertagesstätten und Beiträge

 

Rechtsgrundlage

Nieders. Kindertagesstättengesetz (Nds. KitaG), Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Leistungsbeschreibung

Das Angebot "Kindertagesstätten" beinhaltet die Bildung, Erziehung, Betreuung und Versorgung vom Säugling bis zum Schulkind. Die Betreuungszeiten orientieren sich an den Bedürfnissen der Eltern und Kinder. Die insgesamt 20 Einrichtungen sind im gesamten Stadtgebiet sowie den Ortsteilen verteilt. In 9 Kindertagesstätten wird die gemeinsame integrative Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung angeboten. Die Angebote in den Familienzentren gehen dabei weit über den normalen Kindergartenalltag hinaus. Sollte die Betreuungszeit für die berufliche Tätigkeit der Eltern nicht ausreichen, gehören auch die Vermittlung von Tagespflegepersonen zum Angebot. Darüber hinaus werden flexible Formen der Betreuung angeboten. Weiter zum Leistungsangebot der Familienzentren gehören u.a. Ad-hoc Betreuung, durchgehende Ferienöffnungszeiten für Kindergarten- und Grundschulkinder, sowie Bildungs- und Beratungsangebote für Familien.

Was sollte ich noch wissen?

Zur Anmeldung und zu den Kindergartenbeiträgen erhalten Sie nähere Auskünfte in der jeweiligen Kindertagesstätte oder beim Fachdienst Schule/Familie. Zur Anmeldung Ihres Kindes wenden Sie sich bitte persönlich an die von Ihnen ausgewählte Kindertagesstätte.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kindergartenbeiträge für unter Dreijährige sind sozial gestaffelt. Sie richten sich grundsätzlich nach dem Bruttoeinkommen aller Familienmitglieder abzüglich Werbungskosten, gestaffelt in vier Einkommensgruppen.  Wenn Ihre wirtschaftliche Situation es nicht erlaubt, den festgesetzten Kindergartenbeitrag zu zahlen, so besteht für einkommensschwache Familien gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII die Möglichkeit, bei der Stadt Papenburg einen Antrag auf Übernahme der Kindergartenbeiträge zu stellen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Sozialen Bürgerdienste. Fragen Sie nach, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Inanspruchnahme eines Kindergartenplatzes sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Diese Unterlagen bzw. weitere Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Kindertagesstätten.



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Ihre Ansprechpartner
Schlereth, Bettina keyboard_arrow_down
Bildung
phone 04961 82-5240 (Schule/Familie) oder 82-5214 (Stv. Gleichstellungsbeauftragte)
email E-Mail schreiben
Jansen, Karin keyboard_arrow_down
Fachdienst Arbeit/Soziales
phone 04961 82-5113
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Lind, Andrea keyboard_arrow_down
Fachdienst Arbeit/Soziales
phone 04961 82-5110
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Brauer, Martina keyboard_arrow_down
Bildung
phone 04961 82-5220
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Kruse, Roswitha keyboard_arrow_down
Bildung
phone 04961 82-5276
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Abheiden, Manuela keyboard_arrow_down
Bildung
phone 04961 82-5240
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Siehe auch