Wohngeld (Mietzuschuss)
Rechtsgrundlage
Wohngeldgesetz
Leistungsbeschreibung
Wohngeld für Mietwohnungen (Mietzuschuss) Bei geringem Einkommen steht Ihnen evtl. Wohngeld in Form von Mietzuschuss zu.
Sie sind antragsberechtigt, sofern Sie
- Mieter/in von Wohnraum, Nutzungsberechtigte/r von Wohnraum bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis oder Heimbewohner/in oder
- Eigentümer/in eines Mehrfamilienhauses (mit mehr als 2 Wohnungen), gemischt genutzten Gebäuden oder Geschäftshäusern sind, wenn Sie eine Wohnung in einem dieser Gebäude selbst bewohnen.
Ausschlaggebend für eine Gewährung und auch die Höhe des Wohngeldes sind neben den Einnahmen der Haushaltsmitglieder die Anzahl der zum Haushalt rechnenden Personen, die Ausstattung des Wohnraums und die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Miete.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/-innen des Fachdienstes Arbeit und Soziales/Wohngeld (Von-Galen-Str. 11-13, 26871 Aschendorf, ehemalige Räumlichkeiten der Pizzeria PiPaSa).
Bitte beachten Sie folgende Öffnungszeiten:
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr.
Wer ist Ansprechpartner*in?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens:
- A - E Frau Klee-Springeld
- F - I Herr Middendorf
- J - L Frau Koop
- M - Q Frau Sextro-Feldhaus
- R - T Herr Wold
- U - Z Frau Jungeblut
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsformulare und nähere Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Zurück zur Übersicht