Kleinkläranlagen
Rechtsgrundlage
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Papenburg.
Leistungsbeschreibung
Besteht keine Anschlussmöglichkeit an die zentrale Schmutzwasserkanalisation, muss das Abwasser durch eine Kleinkläranlage auf dem Grundstück gereinigt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Für den Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage ist beim
eine Erlaubnis zu beantragen.
Für die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Fäkalschlammes ist die Stadt Papenburg zuständig.
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