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Kleinkläranlagen

 

Rechtsgrundlage

Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Papenburg.

Leistungsbeschreibung

Besteht keine Anschlussmöglichkeit an die zentrale Schmutzwasserkanalisation, muss das Abwasser durch eine Kleinkläranlage auf dem Grundstück gereinigt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Für den Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage ist beim

Landkreis Emsland

eine Erlaubnis zu beantragen.

Für die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Fäkalschlammes ist die Stadt Papenburg zuständig.

 



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Ihre Ansprechpartner
Prott, Judith keyboard_arrow_down
Fachdienst Stadtentwässerung
phone 04961 825332
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Daron, Martin keyboard_arrow_down
Fachdienst Stadtentwässerung
phone 04961 825250
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Meyer-Kruse, Jens keyboard_arrow_down
Fachdienst Stadtentwässerung
phone 04961 825257
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Siehe auch