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Personalvertretung (Personalrat)

 

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Personalräte in Niedersachsen ist das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz. (Nds. PersVG).

Leistungsbeschreibung

In der Stadtverwaltung gibt es folgende Interessensvertretungen:

  • Personalrat (mit Jugend- und Auszubildendenvertretung)
  • Schwerbehindertenvertretung

Aufgaben des Personalrates

Der Personalrat ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Papenburg da. Er vertritt die Interessen aller Tarifbeschäftigten, Beamten, Auszubildenden, Praktikanten sowie Beschäftigten in Maßnahmen der Arbeitsverwaltung oder nach dem Sozialgesetzbuch.  Nach dem Personalvertretungsgesetz des Landes Niedersachsen hat der Personalrat dazu Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Informations- und sonstige Beteiligungsrechte. Eine wichtige Aufgabe des Personalrates ist es, über die Einhaltung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zu wachen. Weitere Aufgaben des Personalrates werden hier aufgrund ihrer Vielzahl nur beispielhaft genannt:

  • Mitbestimmung bei der Einstellung
  • Mitbestimmung bei der Beförderung, Eingruppierung, Höher- oder  Rückgruppierung
  • Mitbestimmung bei der Versetzung und Umsetzung
  • Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit

Wahl des Personalrates Die Mitglieder des Personalrates werden von den zu vertretenden Beschäftigten regelmäßig alle 4 Jahre und aus ihren Reihen gewählt. Jugend- und Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretung werden in gesonderten Wahlverfahren gewählt.

Die aktuellen Mitglieder des Personalrates sowie den Vorsitzenden finden Sie nachstehend.

 



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