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Feuerwehr

 

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Brandschutzgesetz mit den dazu erlassenen Verordnungen

Leistungsbeschreibung

Der Stadt Papenburg obliegt der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet.

Sie hat dazu insbesondere

  1. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen, 
  2. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr zu sorgen, 
  3. die für die Brandbekämpfung und die Hilfeleistung erforderlichen Anlagen, Mittel und Geräte bereitzuhalten, 
  4. Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen sowie Alarmübungen durchzuführen.

Zur Freiwilligen Feuerwehr Papenburg gehören dabei 3 Ortsfeuerwehren mit einem übergeordneten Stadtbrandmeister:

 

  • Stadtbrandmeister
Georg Kruth
 

Torsten Meyer
Michael Schütte & Markus Reschke

 
 

Thorsten Bröring
Stefan Sürken

 
 


Mirco Krange
Thorsten Bögemann

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Die übergemeindlichen Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes, die Durchführung von Lehrgängen, die Einrichtung und Unterhaltung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale sowie einer ständig besetzten Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle sind Aufgaben des Landkreises. Hierzu informiert Sie der Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, Tel.: (0 59 31) 44-0.

 



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