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Eheschließung

 

Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz

Leistungsbeschreibung

Eine Anmeldung zur Eheschließung muss in Deutschland am Haupt- oder Nebenwohnsitz eines/r Verlobten erfolgen. 

Die Terminvergabe beim Standesamt erfolgt nach der Anmeldung. Um sich Ihren Wunschtermin zu sichern, sollten Sie die Anmeldung frühzeitig vornehmen. (siehe hierzu auch Fristen)

Was sollte ich noch wissen?

Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich anmelden. Sollte eine/r der Verlobten die Anmeldung der Eheschließung nicht persönlich  vornehmen können, kann er den anderen Partner schriftlich bevollmächtigen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung bzw. Terminvergabe ist frühestens 6 Monate vor Eheschließung möglich.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren:

Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn 

  • beide Brautleute die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 50,00 €
  • bei ausländischer Staatsangehörigkeit (beide oder einer der Brautleute) 90,00 €  

anderes 

  • Erklärung zur Namensführung (Doppelname) 30,00 €
  • Ausfertigung von Urkunden Erstausfertigung 15,00 €, jede weitere 7,50 €  

Wo kann ich heiraten?

- Trauzimmer der Stadt Papenburg (Hauptkanal links 58)
- Gut Altenkamp in Aschendorf

Zusätzliche Örtlichkeiten werden zukünftig wieder der historische Sitzungssaal im Rathaus und die Brigg Friederike. Aufgrund von Umbauarbeiten stehen diese aktuell nicht zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Notwendigkeit bestimmter Unterlagen hängt vom Einzelfall ab. Sie benötigen Ihren Personalausweis / Reisepass, sowie einen beglaubigten Geburtsregisterauszug und eine Aufenthaltsbescheinigung (Bürgerbüro), wenn

  • Sie beide deutsche Staatsangehörige sind,
  • Sie beide volljährig, kinderlos und geschäftsfähig sind,
  • Sie beide noch nicht verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind,

In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt nach den vorzulegenden Unterlagen erkundigen:

  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit,
  • eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren,
  • eine/r der Verlobten ist adoptiert worden,
  • eine/r der Verlobten war bereits schon mindestens einmal verheiratet oder hat eine Lebenspartnerschaft begründet
  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden,
  • die Verlobten haben gemeinsame Kinder.



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Ihre Ansprechpartner
Norda, Anja keyboard_arrow_down
Fachdienst Personenstandswesen (Standesamt)
phone 04961 825209
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Wilken, Gisela keyboard_arrow_down
Fachdienst Personenstandswesen (Standesamt)
phone 04961 825208
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Schmitz, Janine keyboard_arrow_down
Fachdienst Personenstandswesen (Standesamt)
phone 04961 825207
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Aalderks, Timo keyboard_arrow_down
Fachdienst Personenstandswesen (Standesamt)
phone 04961 825302
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Siehe auch