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Straßenreinigung

 

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Straßengesetz Straßenreinigungssatzung der Stadt Papenburg Verordnung über Art, Maß und Ausdehnung der Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Papenburg

Leistungsbeschreibung

Nach dem niedersächsischen Straßengesetz sind die Kommunen verpflichtet, die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Dazu gehört u. a. auch das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehr bei Glätte.  Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung und des Winterdienstes ergeben sich aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Papenburg sowie aus der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Papenburg.

Was sollte ich noch wissen?

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Stadtgebiet wird die Fahrbahn- und Gossenreinigung durch von der Stadt beauftragte Unternehmen für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, die in einem besonderen vom Rat zu beschließenden Straßenverzeichnis aufgeführt sind, nach den Vorgaben der jeweiligen Reinigungsklasse durchgeführt.  Die Reinigungspflicht der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke oder der ihnen gleichgestellten Personen erstreckt sich,

  1. soweit die Stadt die Reinigung gemäß dem oben genannten Straßenverzeichnis durchführt, auf die Geh- und Radwege
  2. bei den nicht im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen, Wege und Plätzen auch auf die Fahrbahnen einschl. Gossen und Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen bis zur Straßenmitte, bei Eckgrundstücken bis zum Kreuzungspunkt der Mittellinien der Fahrbahnen, jedoch auf die ganze Straßenbreite einschl. der Kreuzungs- und Einmündungsbereiche, soweit die Reinigungspflicht nur für Grundstückseigentümer auf einer Straßenseite besteht.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Straßenreinigung erhebt die Stadt Papenburg Gebühren nach einer besonderen Gebührenordnung. Die Gebühr beträgt pro zu veranlagenden Meter jährlich in:

Reinigungsklasse I = 0,74 €

Reinigungsklasse II = 15,78 €

Reinigungsklasse III = 8,33 €

 

Die Einteilung der Reinigungsbereiche ist aus der Anlage zur Straßenreinigungssatzung ersichtlich.



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