Rentenangelegenheiten / Rentenversicherung
Rechtsgrundlage
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
Leistungsbeschreibung
Wir helfen bei allen Angelegenheiten rund um die Rentenversicherung, zum Beispiel
- Beratung der Rentenantragsteller,
- Aufnahme von Rentenanträgen,
- Klärung des Versicherungskontos,
- Sachverhaltsaufklärungen,
- Zeugenbefragungen.
Es empfiehlt sich eine vorherige Terminabsprache.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei Altersrenten sollte die Antragsstellung 3 Monate vor Rentenbeginn erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Alle Rentenversicherungsunterlagen,
- Personalausweis,
- Bankverbindung (BIC und IBAN).
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Zurück zur Übersicht