Waffenbesitzkarte
Leistungsbeschreibung
Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie dazu, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Schusswaffe auszuüben, die Schusswaffe innerhalb Ihres befriedeten Besitztums zu führen und sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu einem Schießstand oder zur Reparatur bei einem Büchsenmacher zu transportieren.
Voraussetzung für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte ist, dass Sie
1. das 21. Lebensjahr bzw. 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. die erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung besitzen,
3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen haben und
4. ein anerkanntes Bedürfnis (§ 8 WaffG) nachgewiesen haben.
Zudem haben Sie im Rahmen der Antragstellung einen Nachweis über die sichere Aufbewahrung Ihrer Schusswaffen zu erbringen. Neben einer schriftlichen Erklärung ist dies durch eine Rechnung über das Sicherheitsbehältnis oder entsprechende Fotos nachzuweisen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Gebiet der Stadt Papenburg haben und die genannten Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen eine Waffenbesitzkarte durch die Stadt Papenburg erteilt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Während eine Waffenbesitzkarte den Erwerb und den Besitz erlaubnispflichtiger Waffen gestattet, ist zum Führen einer Waffe ein Waffenschein nötig.
Welche Gebühren fallen an?
Der Gebührenrahmen liegt zwischen 25,60 € und 204,50 € und richtet sich je nach Art und Umfang der beantragten Waffenbesitzkarte.
Rechtsgrundlage
Waffengesetz (WaffG), Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
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