Vollstreckungswesen
Leistungsbeschreibung
Offene Geldforderungen der Stadt Papenburg, die sich bereits in der Zwangsvollstreckung befinden, werden durch den Fachdienst Kasse als Vollstreckungsbehörde abgewickelt. Im Wege der Amtshilfe werden auch Vollstreckungsersuchen anderer bearbeitet.
Der Fachdienst Kasse bedient sich dazu vor allem schriftlicher Verfügungen sowie spezieller Außendienstmitarbeiter (Vollstreckungsbeamte), die den Gerichtsvollziehern vergleichbar sind. Übliche Vollstreckungsarten sind z.B. Sachpfändung, die Lohn- oder Kontenpfändung.
Zu den weiteren Vollstreckungsaufgaben des Fachdienstes Kasse gehören die Beantragung der Abnahme der Vermögensauskunft beim Amtsgericht, die Beantragung von gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheiden und die Geltendmachung von Forderungen bei Verfahren zur Zwangsversteigerung von Immobilien. Auch erfolgt hier die Bearbeitung bei laufenden oder anstehenden Insolvenzverfahren zentral für die Stadt Papenburg.
Was sollte ich noch wissen?
Die Vollstreckungsstelle ist nicht für die Geltendmachung von Forderungen privater Gläubiger (Bürger) zuständig. Bitte wenden Sie sich dazu an das Amtsgericht.
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