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Grünabfälle

 

Rechtsgrundlage

Abfallwirtschaftssatzung

(Landkreis Emsland)

Leistungsbeschreibung

In Papenburg besteht die Möglichkeit Grünabfälle aus Privathaushalten bis 1 Kubikmeter auf den Wertstoffhöfen gebührenfrei abzugeben. Grünabfälle bestehen z. B. aus Laub, Rasen-, Baum- oder Strauchschnitt.

Zuständig für die Wertstoffhöfe im Kreisgebiet ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland in Meppen.

Was sollte ich noch wissen?

Das Entsorgen von Grünabfällen in Grün- und Waldbereichen und das Verbrennen sind verboten.

 



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