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Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

 

Rechtsgrundlage

Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie, EU-DLR)

Leistungsbeschreibung

Sie wollen in Papenburg Dienstleistungen anbieten oder ein Dienstleistungsunternehmen gründen? Mit Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in den Mitgliedsstaaten steht Ihnen ab 28.12.2009 der Einheitliche Ansprechpartner (EA) zur Verfügung, um alle notwendigen Formalitäten und Verfahren im Sinne der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu klären und online zu erledigen. Was kann der Einheitliche Ansprechpartner für Sie als Dienstleister tun?

  • Information, Auskunft, Hilfestellung zu allen relevanten Fragestellungen, Zuständigkeiten, Formularen
  • auf Wunsch komplette Abwicklung des gesamten Verwaltungsverfahrens über den Einheitlichen Ansprechpartner als Vermittler zwischen Dienstleister als zuständiger Behörde (selbstverständlich können Sie sich auch - wie bisher - direkt an die zuständige Behörde wenden). Einheitlicher Ansprechpartner soll für Sie heißen: kurze Wege, weniger Bürokratie und schneller zu Ihrem Ziel!

Wer ist für Sie bei Verwaltungsverfahren im Landkreis Emsland Einheitlicher Ansprechpartner?

Landkreis Emsland, Fachbereich Wirtschaft, Postanschrift: Postfach 1562, 49705 Meppen Hausanschrift: Ordeniederung 1, 49716 Meppen Ansprechpartner: Martina Kruse (Fachbereichsleiterin) Tel. 05931 441329 E-Mail: ea@emsland.de Als Online-Portale speziell für Dienstleister stehen Ihnen für weitere Infos und das elektronische Antragsverfahren insbesondere folgende Webseiten zur Verfügung: Serviceportal www.service.niedersachsen.de:

Serviceportal www.bund.de

Was sollte ich noch wissen?

Mit der Einführung des Einheitlichen Ansprechpartners bleiben die Zuständigkeiten und Befugnisse der für die jeweilige Aufgabe zuständigen Stellen und Behörden unberührt. Die Verfahrensabwicklung über den Einheitlichen Ansprechpartner stellt ein Hilfsangebot für Dienstleister dar. Sie können dabei frei entscheiden, ob und in welchem Umfang sie die Hilfe des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen wollen oder sich – wie bisher – direkt an die zuständige Stelle wenden.

Die neuen Regelungen gelten nicht nur für ausländische Dienstleister aus dem EU-Raum, sie können selbstverständlich auch von Inländern in Anspruch genommen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Hinweise zu Kosten im Detail erhalten Sie über den Einheitlichen Ansprechpartner bzw. die vorstehenden Online-Portale.



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