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Friedhofsverwaltung

 

Rechtsgrundlage

  • Niedersächsisches Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Nds. BestattG)
  • Friedhofssatzung
  • Gebührenordnung zur Friedhofssatzung

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Papenburg ist Träger des kommunalen Friedhofes an der Waldseestraße in Aschendorf.

Der Friedhof dient der Beisetzung aller Personen, die bei ihrem Tode in der Stadt Papenburg ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hatten, sowie derjenigen, die aufgrund bestehender Nutzungsrechte ein Anrecht auf Beisetzung in einem Wahlgrab haben.

Was sollte ich noch wissen?

Die weiteren Friedhöfe im Stadtgebiet stehen nicht in Trägerschaft der Stadt Papenburg. Informationen zu diesen Friedhöfen erhalten Sie bei den im Folgenden aufgeführten Kirchengemeinden und Verbänden.

Bei der Anmeldung einer Bestattung ist eine Sterbeurkunde vorzulegen.

 



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