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Schulverwaltung

Rechtsgrundlage

Niedersächsiches Schulgesetz

Leistungsbeschreibung

Als Schulträger ist die Stadt Papenburg zuständig für die Einrichtigung und Verwaltung der städtischen Schulen.

Hierzu gehören

  • die Einrichtung, Organisation und Aufhebung von Schulen.
  • die Bildung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen.
  • die Verwaltung und Unterhaltung der Schulgebäude.
  • die Ausstattung der Schulen mit Sachmitteln (Inventar, Lehr- und Lernmitteln)
  • sowie Verwaltungspersonal (Schulsekretärinnen, Hausmeister)

Was sollte ich noch wissen?

Abzugrenzen von den sogenannten äußeren Schulangelegenheiten (der Einrichtung und Unterhaltung der Schulen durch den Schulträger) sind die inneren Schulangelegenheiten.

Hierzu gehören alle Angelegenheiten der pädagogischen Konzeption und Umsetzung an den einzelnen Schulen. Zuständig für die inneren Schulangelegenheiten sind die SchulleiterInnen und Kollegien der jeweiligen Schulen.



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