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Baulastauskunft

 

Rechtsgrundlage

§ 81 Nieders. Bauordnung (NBauO)

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Papenburg führt das Baulastenverzeichnis für das Stadtgebiet. Wer ein berechtigtes Interesse an einem Grundstück darlegt, kann das Baulastenverzeichnis einsehen und sich Auszüge daraus erstellen lassen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Fertigung eines Auszuges aus dem Baulastenverzeichnis beträgt je Flurstück nach der Baugebührenordnung 20,00 €. Auch für die Erteilung einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beträgt die Gebühr je Flurstück 20,00 €.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis des berechtigten Interesses



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