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Elterngeld

 

Rechtsgrundlage

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Leistungsbeschreibung

Ein freudiges Ereignis führt Sie zu uns. Die Geburt oder auch Adoption eines Kindes löst einen Anspruch auf Elterngeld aus. Ab dem 1. Januar 2007 wurden die Regelungen des bisherigen Erziehungsgeldes von dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz abgelöst. Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, können Elternpaare oder Alleinerziehende zwischen dem Bezug von Basiselterngeld (vormals Elterngeld), ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus wählen oder diese Leistungen miteinander kombinieren. Für einen guten Start in der ersten Lebensphase des Kindes sollen diese Leistungen dazu beitragen. Wir empfehlen, dass Sie sich zu den Regelungen bereits vor Geburt des Kindes beraten lassen und auch den Elterngeldantrag persönlich bei uns abgeben.

Was sollte ich noch wissen?

Die Beratung und Bearbeitung der Anträge auf Elterngeld erfolgt für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Papenburg.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Antragsvordrucke sind in der Elterngeldstelle und im Bürgerbüro erhältlich. Alternativ können Sie auch hier die folgenden Dokumente downloaden: Interaktives Antragsformular

* Elterngeldantrag  (sh. rechts)

* Datenschutzerklärung (sh. rechts)

* Arbeitszeitbestätigung (sh. rechts)

* Checkliste (sh. rechts)

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Elterngeld sollte möglichst zeitnah nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend kann das Elterngeld nur 3 Monate gezahlt werden.

Weiterführende Links

Aktuelle Informationen zum Elterngeld Plus, zur Flexibilisierung der Elternzeit sowie das Gesetz finden Sie hier:

  • elterngeld-plus.de
  • Elterngeldrechner Plus mit Planer
  • Broschüre
  • Broschüre in Türkisch und Englisch
  • Gesetz (BEEG)
  • Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und Eltern-Zeit in Leichter Sprache



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