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Kleiner Waffenschein

 

Rechtsgrundlage

Waffengesetz (WaffG)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Scheckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe, die mit einem PTB-Zeichen und Nummer im Kreis gekennzeichnet ist, führen, d.h. außerhalb Ihrer Wohnung, Ihrer Geschäftsräume oder Ihres befriedeten Besitztums zugriffsbereit mitnehmen wollen, benötigen Sie einen kleinen Waffenschein.

Bitte beachten Sie, dass es Ihnen auch mit kleinem Waffenschein nicht erlaubt ist, eine solche Waffe bei öffentlichen Veranstaltungen (Versammlungen, Demonstrationen, Theater, Kino, Fußballspiele, Jahrmärkte, etc.) zu führen.

Der kleine Waffenschein berechtigt Sie auch nicht dazu, mit der Waffe außerhalb Ihrer Wohnung zu schießen. Die Ausnahmen bilden die Fälle der Notwehr und des Notstandes.

Voraussetzung für die Erteilung eines kleinen Waffenscheines ist, dass Sie

1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,

2. die erforderliche Zuverlässigkeit und

3. die persönliche Eignung besitzen.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Gebiet der Stadt Papenburg haben und die genannten Voraussetzung erfüllen, kann Ihnen der kleine Waffenschein von der Stadt Papenburg erteilt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Beantragung eines kleinen Waffenscheins wird eine Gebühr in Höhe von 50 € erhoben.

 



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