Kirchenaustritt
Rechtsgrundlage
Kirchenaustrittsgesetz
Leistungsbeschreibung
In Niedersachsen kann der Kirchenaustritt beim Standesamt des Wohnortes (oder einem Notar) erklärt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Der Austritt ist möglich für:
- Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, nur durch persönliche Erklärung,
- Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr d urch die gesetzlichen Vertreter nach vorheriger Einwilligung des Kindes,
- Kinder unter 12 Jahren nur durch den gesetzlichen Vertreter.
Welche Gebühren fallen an?
30,00 €
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass;
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die Erklärung ist formgebunden, eine einfache schriftliche Erklärung reicht nicht aus. Nach Möglichkeit sollten ggf. Angaben zum Taufdatum und Taufort sowie Eheschließungsdaten gemacht werden.
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Geburtsurkunde
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Eheurkunde
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