file:current:title

Kirchenaustritt

 

Rechtsgrundlage

Kirchenaustrittsgesetz

Leistungsbeschreibung

In Niedersachsen kann der Kirchenaustritt beim Standesamt des Wohnortes (oder einem Notar) erklärt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Der Austritt ist möglich für:  

  • Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, nur durch persönliche Erklärung,
  • Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr d urch die gesetzlichen Vertreter nach vorheriger Einwilligung des Kindes,
  • Kinder unter 12 Jahren nur durch den gesetzlichen Vertreter.

Welche Gebühren fallen an?

30,00 €

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass;
  • die Erklärung ist formgebunden, eine einfache schriftliche Erklärung reicht nicht aus. Nach Möglichkeit sollten ggf. Angaben zum Taufdatum und Taufort sowie Eheschließungsdaten gemacht werden.

  • Geburtsurkunde

  • Eheurkunde



Zurück zur Übersicht
Ihre Ansprechpartner
Norda, Anja keyboard_arrow_down
Bürgerdienste Allgemein (Bürgerbüro und Standesamt)
phone 04961 82-5147
email E-Mail schreiben
Wilken, Gisela keyboard_arrow_down
Bürgerdienste Allgemein (Bürgerbüro und Standesamt)
phone 04961 82-5147
email E-Mail schreiben
Schmitz, Janine keyboard_arrow_down
Bürgerdienste Allgemein (Bürgerbüro und Standesamt)
phone 04961 82-5147
email E-Mail schreiben
Aalderks, Timo keyboard_arrow_down
Bürgerdienste Allgemein (Bürgerbüro und Standesamt)
phone 04961 82-5147
email E-Mail schreiben
Siehe auch